Absicherung für Beamtenanwärter/Beamte im ÖD/ Beamte auf Lebenszeit

1)Welche Absicherung benötigt ein Beamter auf Widerruf/ Beamter auf Probe/ Beamter auf Zeit/ Beamter auf Lebenszeit?

2)Welche Gesellschaft, welche Tarife?

3)Benötige ich unbedingt ein Krankenhaustagegeld?

4)Welcher Personenkreis ist behilfeberechtigt?

5)Warum keine Berufsunfähigkeit-/ sondern eine Dienstunfähigkeits -Absicherung?

6) Teildienstunfähigkeit?

 

1) Als Beamtenanwärter bis zum  Beamter auf Lebenszeit benötigen Sie eine“ Restkostenabsicherung. Wenn Sie nicht verheiratet sind bekommen Sie von der Behilfe 50% der Kosten ( außer beim Zahnarzt die Material und Laborkosten – diese müssen zu 60% abgesichert werden!) erstattet.  Die restlichen 50% müssen abgesichert werden.

2) z.B. die DBV, die Continentale , die Concordia stellen gerade für Beamte Top Tarife zur Verfügung. Jede der Gesellschaften hat eigen Tarife, die unbedingt miteinander abgeglichen werden sollten – und dies neutral.

3) Das Krankenhaustagegeld ist gerade für einen Beamten /- anwärter  wichtig, da bei der Behilfe  eine Eigenbeteiligung von 7,50 € / Tag bis 30 Tage je Kalenderjahr anfallen. Ebenfalls fallen für die Chefarztbehandlung 25 € / Tag an.  Deswegen muss ein Tagegeld in der Höhe von 35 €/Tag mit eingerechnet werden.

4) Voraussetzungen für die Behilfe ist der laufende Bezug von Dienstbezügen. Dazu zählen:

  • Dienst- und Amtsbezüge
  • Ruhegeld
  • Anwärterbezüge
  • Übergangsgebührnisse ( Soldaten auf Zeit)
  • Witwer- oder Witwengeld, Waisengeld
  • Unterhaltsbeitrag

Bei Beurlaubung der Behilfeberechtigten ohne Dienstbezüge zur Kindererziehung wird die Behilfe weiter gewährt, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung gegeben ist.

 

5)Diese Frage kann sehr einfach beantwortet werden! Ein Beamter geht zum Dienst; deswegen muss er über eine Dienstunfähigkeit abgesichert werden.

Ein Beispiel: Lehrer – können durchaus ihren Beruf  zum Teil weiter ausüben, auch wenn sie zu 50 % berufsunfähig sind. Aber der Dienst als Lehrer ist nicht mehr möglich. Deswegen muss bei einem  Beamter zwingend auf eine Dienstunfähigkeitsklausel mit eingeschlossen werden. Welche Absicherung und wie diese gestalten werden soll ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig – die per Online-Beratung besser zu besprechen sind!

6) Teildienstunfähigkeit: immer mehr Lehrer werden nicht in den vorzeitigen – Ruhestand gehen, sondern werden bis zum 67 Lebensjahr ihrer Tätigkeit nachkommen. Was geschieht mit den Personen, die gesundheitlich angeschlagen sind, aber laut Gutachten noch instande sind z.B. 3 Stunden täglich ihrem Dienst nachzukommen – gerade wo Lehrer „Mangelware“ sind? – Da kommt die Teil-Dienstunfähigkeit zu tragen. Sie möchten weiter Infos zu diesem Thema? Scheuen Sie sich nicht und rufen mich an. Per Skype oder andere Online -Tools für Sie vollkommen kostenfrei!