Förderpflege/Pflege-Bahr

Wer hat noch nicht von der Pflege – Bahr oder auch Förderpflege gehört!

Was dahinter steckt ist einfach: unsere Regierung ist der Meinung, für den Pflegefall wird zu wenig vorgesorgt.

Und sie haben recht. Wer eine Pflegeversicherung im Sinne der Pflege-Bahr abschließt bekommt jeden Monat 5 € vom Staat dazu.

Aber für wen ist dies geeignet? Wer bekommt die Förderung? Ab wann macht dies keinen Sinn mehr? Was für Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Anbietern? Warum noch zusätzlich etwas absichern, wenn es doch die gesetzliche Pflegeversicherung gibt?  Wer einmal anfängt, sich mit diesem Thema auseinander zusetzten, stößt schnell auf viele Möglichkeiten. Muss aber dann  feststellen, das es bei den Gesundheitsfragen so einiges gibt was bei wahrheitsgemäßer Angabe nicht zielführend ist.bzw. endet.

Da kommt die Pflege-Bahr zum tragen. Jeder kann die Pflege-Bahr abschließen!  Mit einem höheren BMI, nach einer schlimmen Diagnose u.s.w.

Durch eine 5-jährige Wartezeit (außer durch unfallbedingter Pflegebedürftigkeit) werden keine Gesundheitsfragen  gestellt. Wer dann noch  möchte,  kann die Grund-Pflege-Bahr aufstocken mit Ergänzungs-Bausteine. Dazu müssen nun zwar Gesundheitsfragen beantwortet werden, diese sind aber für viele (außer bei bereits bestehender Erwerbsminderung, einen erhöhten BMI oder chronischen Krankheiten) machbar.Im Pflegefall bekommt man dann je nach Baustein, nochmal das doppelte der Grund-Pflege oben drauf. Und das sollte dann reichen, das man auch bei Pflegestufe II oder III in seinem Umfeld oder seinem für sich ausgesuchten Pflegeplatz unterkommt.

Und die Prämie ist selbst für junge Menschen leistbar. Für eine 20-jährige Frau/Mann kostet eine Pfleg-Bahr 10€ effektiv pro Monat. Dafür erhält sie/er  in der Pflegestufe I 414,90€, Pflegestufe II 968,10 € und Pflegestufe III 1383 €.

Ich denke, das für 10 €/Monat die  Leistung Top ist. Also warum zögern?!

seit Januar 2017 gibt es die nächste Stufe der Pflegereform in Kraft. Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade. Die bestehenden Pflegetagegeldtarife und Pflegeversicherungen wurden entsprechenden angepasst -die Prämien leider auch

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff:

„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen des Selbständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate und mind. der in §15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen!“

Wenn Sie nähere Informationen zur neuen Pflegereform möchten, können Sie sich gerne an mich wenden.